Ingenieurvermessungen aller Art vornehmlich im Bereich südöstliches Oberbayern.
Für Teilungsvermessungen oder Grenzermittlungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Vermessungsamt. Bei allen Fragen rund um die Grundstücksgrenze, die im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme
steht, stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Bei gleichzeitiger Erschließung mehrerer Grundstücke kann eine Planvermessung in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt sinnvoll sein! Sprechen Sie uns
oder die Vermessungsverwaltung darauf an!
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Rechtsform : Partnerschaft
Sitz der Gesellschaft ist 83071 Stephanskirchen
Partnerschaftsregister Traunstein Nr. 20
Geschäftsführer: Georg Angermaier und Manfred Günther